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BDSW: Professionelle Zugangskontrolle der Gerichte

30.01.2012 - Bereits seit Jahren führen private Sicherheitsdienste in vielen deutschen Gerichten die Zugangskontrollen durch.„Der tragische Fall von Dachau zeigt uns leider erneut, wie wichtig ...

Bereits seit Jahren führen private Sicherheitsdienste in vielen deutschen Gerichten die Zugangskontrollen durch.

„Der tragische Fall von Dachau zeigt uns leider erneut, wie wichtig eine professionelle Zugangskontrolle der Gerichte durch qualifizierte Sicherheitsdienstleister ist", so Waldemar Marks, Vorsitzender der Landesgruppe Bayern des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Im letzten Jahrzehnt gab es u.a. in Frankfurt und Dresden tödliche Zwischenfälle bei Gerichtsverfahren.

Das bei Gericht eingesetzte Sicherheitspersonal, so Marks, müsse fachlich versiert und besonders geschult sein und sei deshalb nicht zum Mindestlohn erhältlich. Es solle zumindest die Anforderungen der Sachkundeprüfung aus der Gewerbeordnung erfüllen. Noch besser wäre eine Ausbildung zur Fachkraft bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit.

Bei Gericht könne es häufig zu sehr emotionalen Situationen kommen. Diese mündeten nicht selten in lautstarken Auseinandersetzungen, Handgreiflichkeiten und leider auch in tödlichen Angriffen. Für den Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern in konfliktgeneigten Tätigkeitsbereichen, wie beispielsweise im Öffentlichen Personenverkehr, als Kaufhausdetektiv, im Zugangsbereich von Diskotheken oder bei Kontrollgängen im öffentlichen Raum werde seit 2002 die an einer IHK erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung rechtsverbindlich vorgeschrieben.

„Die Sachkundeprüfung sollte auch bei der Zugangskontrolle vor Gericht das Minimum sein. Hinzu kommt bei diesem Einsatzbereich, dass die Mitarbeiter besondere Schulungen bezüglich Tor- und mit Handsonden erhalten müssen. Daher müssen die Entscheider der Justizbehörden darauf achten, dass beim Einsatz von Sicherheitsdienstmitarbeitern bei der Zugangskontrolle zu Gerichten die Qualität auch einen Preis nach sich zieht, der definitiv oberhalb des Mindestlohnes liegen muss", so der bayerische Landesgruppenvorsitzende Waldemar Marks abschließend.

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