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Rheinland-Pfalz: Rauchmelder für alle Privatwohnungen Pflicht

25.07.2012 - Rheinland Pfalz hat als erstes Bundesland Rauchwarnmelder für alle Privatwohnungen vorgeschrieben: In Neu- und Bestandsbauten sind sie seit Mitte Juli Pflicht und müssen in Fluren,...

Rheinland Pfalz hat als erstes Bundesland Rauchwarnmelder für alle Privatwohnungen vorgeschrieben: In Neu- und Bestandsbauten sind sie seit Mitte Juli Pflicht und müssen in Fluren, Schlaf- und Kinderzimmern installiert sein. Sollten sie im Brandfall nicht betriebsbereit sein, haftet der Eigentümer der Immobilie, es sei denn, er kann eine jährliche Prüfung der Melder nachweisen. Die Mehrheit der Bundesländer schreibt den Einsatz von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen bereits vor, wenn auch oft nur für Neubauten. Mit Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen auch die beiden größten Bundesländer bald eine Rauchwarnmelderpflicht beschließen. Im bayerischen Landtag ist bereits eine Grundsatzentscheidung gefallen. Der vorläufige Plan des Parlaments sieht vor, dass zunächst Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer und Flure von Neubauten mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet werden müssen.

Woher kann man diese Rauchwarnmelder beziehen? Beispielsweise von Abus Security-Center. Es bietet dem Handel ein breites Produktportfolio moderner Rauchwarnmelder mit VdS- bzw. TÜV-Zertifikat. Sie sind sowohl als Stand-alone-Modelle als auch als kaskadierbare Funk-Rauchwarnmelder erhältlich. Der Secvest 2WAY Funk-Rauchwarnmelder lässt sich mit der gleichnamigen Alarmzentrale kombinieren.

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