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Neuer Leitfaden: Öffnungen in Aufzugsschächten zur Belüftung und Entrauchung

11.09.2012 - Ein neuer, 12-seitiger Leitfaden von VDMA und ZVEI informiert umfassend über Einbau und Betrieb von Anlagen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr von Aufzugsschächten und Tri...

Ein neuer, 12-seitiger Leitfaden von VDMA und ZVEI informiert umfassend über Einbau und Betrieb von Anlagen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr von Aufzugsschächten und Triebwerken.

„Ein wichtiges Thema der Fachinformation sind die baurechtlich geforderten Öffnungen in Aufzugsschächten zur Belüftung und Entrauchung, die bisher als Permanentöffnungen ausgeführt wurden", so Dirk Dingfelder, Sprecher des Leitmarktes Safety im ZVEI-Fachverband Sicherheit. Er betont, „dass der Verschluss der Permanentöffnungen nur durch bauaufsichtlich zugelassene Schachtentrauchungs- und Lüftungssysteme für die geforderte Rauchableitung und Lüftung sichergestellt werden kann." Nach Berechnungen von ZVEI und VDMA kann so ein erheblicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.

Der Leitfaden beschreibt das genaue Prozedere, mit welcher Technik sich die Öffnung in Aufzugsschächten konform zum Baurecht und nur noch bedarfsgerecht öffnen lässt - etwa zur kontrollierten Frischluftzufuhr, wenn es zu einem Brand kommt oder der Fahrkorb im Aufzugsschacht längere Zeit an einer Stelle feststeckt (Pannenfall) oder wenn Montage- und Wartungsarbeiten stattfinden. Insbesondere bei Niedrigenergie- und Passivhäusern sowie energetisch sanierten Häusern sei auf eine ausreichende Zufuhr an Frischluft zu achten, betonen VDMA und ZVEI.

Die Druckversion dieses Leitfadens kann kostenfrei beim ZVEI bezogen werden (Telefon: 069 6302-250, E-Mail: sicherheit@zvei.org). Als PDF-Datei lässt sich der Leitfaden auf den Webseiten des ZVEI herunterladen.

 

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