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BDSW gründet Arbeitskreis "Veranstaltungsordnungsdienst"

22.04.2013 - Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung von Veranstaltungen wird ein immer wichtiger werdendes Aufgabengebiet von privaten Sicherheitsdiensten. Die Katastrophe bei der Lovepa...

Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung von Veranstaltungen wird ein immer wichtiger werdendes Aufgabengebiet von privaten Sicherheitsdiensten. Die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 hat die Risiken von unzureichend geplanten Großveranstaltungen mehr als deutlich gemacht. Dies hat in den letzten Jahren zu einer Reihe von politischen Aktivitäten geführt. „Mit diesen wollen wir uns ab sofort konstruktiv auseinandersetzen, bewerten und eigene Vorschläge machen, wenn dies sachgerecht ist. Deshalb haben wir einen neuen Arbeitskreis „Veranstaltungsordnungsdienst" gegründet", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Dr. Harald Olschok.

Viele Vorschläge aus Politik und von der Polizei gehen an der Realität vorbei. Die Probleme bei ordnungsdienstlichen und sicherheitsrelevanten Tätigkeiten müssen klar definiert und analysiert werden. Auf dieser Grundlage müssen praktikable Vorschläge gemacht werden. Der Arbeitskreis wird Vorschläge für eine realisierbare und effiziente Ordnungstätigkeit auf Veranstaltungen vorlegen. Wichtig ist es, dass Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben von kompetenten Unternehmen mit ausreichend eingewiesenen und geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden.

„Wir freuen uns außerordentlich", so Olschok, „dass es uns gelungen ist, mit Martin Houbè einen Vorsitzenden zu gewinnen, der auf eine über zwanzigjährige nationale und internationale Erfahrung im Veranstaltungsordnungsdienst zurückblicken kann und sowohl als politischer Berater als auch als kompetenter Referent gefragt ist".

 

Als seine wichtigste Aufgabe bezeichnet der neu gewählte Vorsitzende unter anderem eine klare Definition von Ordnungsdiensten. Der Gesetzgeber verlange auf der einen Seite den Einsatz von Ordnungsdiensten, habe diesen aber nicht ausreichend definiert. In der Praxis würden häufig die Begriffe „Ordnung" und „Sicherheit" gleichgesetzt werden. Dabei werden die gewerberechtlichen Grundlagen ausgeblendet.

„Das gegenwärtige Unterrichtungsverfahren nach § 34a der Gewerbeordnung bzw. der Sachkundeprüfung sind für die eingesetzten Mitarbeiter bei Veranstaltungen in den meisten Fällen völlig deplaziert", so Houbé. „Wichtig sei es, angepasste Qualifikationsmodule für die unterschiedlichen Tätigkeiten bei Schutz und Ordnung von Veranstaltungen vorzunehmen".

Houbé forderte die Veranstalter aller Art auf, rechtzeitig qualifizierte und kompetente Ordnungsdienstleister in die Planung einzubeziehen. „Diese Forderung in der Praxis umzusetzen", so Houbé, „sei eine weitere wichtige Aufgabe des neu gewählten Arbeitskreises".

 

 

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