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BHE: Lebensretter Rufanlage – Betreiber achten auf Fachkompetenz

12.05.2015 - Rufanlagen, auch als Lichtruf- oder Schwesternrufanlagen bekannt, sind u.a. für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten vorgeschrieben. Speziell in Notsituat...

Rufanlagen, auch als Lichtruf- oder Schwesternrufanlagen bekannt, sind u.a. für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten vorgeschrieben. Speziell in Notsituationen können sie Menschen helfen, Leben retten und Gefahren abwenden. Sie unterliegen der DIN VDE 0834, zu der im Februar 2015 ein neuer Entwurf erschienen ist.

Sollte eine Anlage nicht vorschriftsmäßig funktionieren, bedeutet dies immer eine Gefährdung für den Rufenden. Betreiber werden daher bei der Suche nach einer Fachfirma sehr genau darauf achten, dass diese normenkonform nach DIN VDE 0834 errichtet. Fachfirmen müssen demnach über ausführliche Sachkenntnisse zur Planung, Errichtung und Instandhaltung von Rufanlagen nach DIN VDE 0834 verfügen.

Entsprechendes Fachwissen vermittelt das BHE-Seminar „Sachkundiger für Rufanlagen nach DIN VDE 0834" am 18. Juni 2015 in Fulda. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über den rechtlichen Rahmen, die bei der Planung wichtigen Funktionsmerkmale, die typischen Geräte mit ihren Anforderungen, die Installation der Systeme sowie den Betrieb mit der notwendigen Dokumentation. Auch neue Aspekte, die sich durch den Einsatz von IP-basierten Rufsystemen ergeben, werden diskutiert.

Um gegenüber Kunden ihre Kompetenz in Sachen „Rufanlagen" nachweisen zu können, können die Teilnehmer das Zertifikat „Sachkundiger für Rufanlagen nach DIN VDE 0834" erlangen.

 

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