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Hausalarmanlagen – neue BHE-Richtlinien für spezielle Einsatzgebiete

11.08.2015 - Die BHE-Hausalarm-Richtlinie hat sich im Markt fest etabliert und wird von vielen Planern und Bauämtern als Ausschreibungsgrundlage genutzt.Die unterschiedlichen Anforderungen an H...

Die BHE-Hausalarm-Richtlinie hat sich im Markt fest etabliert und wird von vielen Planern und Bauämtern als Ausschreibungsgrundlage genutzt.

Die unterschiedlichen Anforderungen an Hausalarmanlagen (HAA) in den verschiedenen Anwendungsbereichen machten allerdings eine vollständige Umstrukturierung der Richtlinie notwendig.

Im Rahmen dieser Komplett-Überarbeitung wurde deshalb eine Differenzierung in zwei getrennte Richtlinien vorgenommen.

Die bisherige BHE-Richtlinie HAA wurde inhaltlich aktualisiert und in den neuen Typ A (HAA-A) überführt. Einsatzgebiete sind insbesondere Bauten mit besonderem Personenrisiko, z.B. Hochhäuser, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen und Sportstätten, sofern keine bauordnungsrechtlichen Anforderungen bzgl. einer Brandmeldeanlage (BMA) bestehen.

Speziell für den Einsatz in Kindertagesstätten, Heimen, Beherbergungsstätten (bis 60 Betten) sowie besonderen gemeinsamen Wohnformen für Senioren und Behinderte wurde die neue BHE-Richtlinie Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B) erarbeitet. HAA-B sind ein bauaufsichtlich und bauproduktenrechtlich rechtskonformer Ersatz für "vernetzte Rauchwarnmelder", soweit solche bauaufsichtlich gefordert werden.

Anhand einer Tabelle können sich Anwender auf einen Blick über die unterschiedlichen Einsatzbereiche, Aufgaben usw. von Rauchwarnmeldern (RWM), Hausalarmanlagen (Typ A bzw. Typ B) und Brandmeldeanlagen (BMA) informieren.

Die notwendigen Qualifikationen der Fachkräfte bzw. Fachfirmen werden in beiden Richtlinien konkret beschrieben. Für beide HAA-Richtlinien ist ein Prüfungszertifikat durch eine neutrale Stelle (z.B. BHE) erforderlich, die Prüfungsordnung ist in einem Anhang ersichtlich. Fachkräfte, die über eine DIN-14675 Zertifizierung zur hauptverantwortlichen Fachkraft BMA verfügen, erfüllen bereits die personengebundenen Voraussetzungen.

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