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BHE: Haftung bei Eingriff in fremde Netze

31.08.2017 - Moderne elektronische Sicherheitstechniken (z.B. Einbruchmelde-, Brandmelde-, Zutrittssteuerungs-, Videosicherheitstechnik) basieren häufig auf digitalen Bausteinen und können dahe...

Moderne elektronische Sicherheitstechniken (z.B. Einbruchmelde-, Brandmelde-, Zutrittssteuerungs-, Videosicherheitstechnik) basieren häufig auf digitalen Bausteinen und können daher über Netzwerkverbindungen untereinander verknüpft werden.

Die Betreiber verfügen i.d.R. über ein bestehendes Netzwerk für ihre EDV-Anwendungen. Daraus resultiert oft der Wunsch, dass die neu zu installierende Sicherheitstechnik über das bereits verfügbare Netzwerk betrieben wird, auch um Kosten für Neukabelverlegungen zu vermeiden. Diese Betreibervorgabe birgt allerdings Risiken für Planer und Errichter.

Der BHE-Fachausschuss Video informiert daher in dem neuen Papier „Haftungsrisiken bei der Integration von Sicherheitstechnik in kundeneigene Netzwerke“ über die Risiken eines notwendigen Eingriffs in das vorhandene, kundeneigene Netzwerk und gibt Tipps zur Haftungsvermeidung. Die aufgeführten Details gelten prinzipiell für alle elektronischen Sicherheitstechniken.

Zusätzlich wurde im Hinblick auf die Haftung und entsprechende Möglichkeiten der Haftungs-Begrenzung eine BHE-Mustervorlage „Bedenkenanzeige und Kostenübernahmeerklärung“ erstellt, die von den Errichtern genutzt und individuell an die jeweils konkreten Sachverhalte angepasst werden kann.

BHE-Mitglieder finden beide Papiere im Mitgliederbereich unter www.bhe.de.

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