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Staatlich geförderter Einbruchschutz: Was jetzt zu beachten ist

VdS informiert über neue Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau

02.05.2019 - Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert seit Jahren den Einbau von Sicherungstechnik in Bestandsgebäuden. Nutzer dieses Angebots müssen ab jetzt eine Fachunternehmerbestätigung ...

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert seit Jahren den Einbau von Sicherungstechnik in Bestandsgebäuden. Nutzer dieses Angebots müssen ab jetzt eine Fachunternehmerbestätigung erbringen, um nachzuweisen, dass zertifizierte Dienstleister die entsprechende Sicherheitstechnik eingebaut haben.

Jeder Experte weiß: Im Einbruchschutz ist die Prävention entscheidend. Deshalb fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau seit mehreren Jahren das Installieren einbruchhemmender Produkte. Eigentümer und Mieter erhalten aktuell Zuschüsse von bis zu 20% ihrer Kosten.

Neu ist jetzt neben einer Erweiterung der Mindestanforderungen an die zu verbauende Technik auch ein Ergänzungsblatt über die „fachgerechte Durchführung der Handwerksleistungen“. Hier geht es um den Einbau der Technik durch ein zertifiziertes Fachunternehmen, wie etwa alle VdS-anerkannten Errichter.

Die Beauftragung von Experten für diese wichtigen Arbeiten fordert auch die Polizei. Schließlich kennen Einbrecher die typischen Einbaufehler meist genau.

Die „Fachunternehmerbestätigung“ zum KfW-Förderprogramm 455-E, „Investitionszuschuss Einbruchschutz“, und weitere Informationen sind auf der Webseite der KfW und auf der Polizei-Seite „Keinbruch“ zu finden.
 

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