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VDS: Sichere Fernsteuerung von Schlössern

09.09.2019 - Die neuen Richtlinien VDS 3485 erweitern die Anforderungen an Sicherungselemente erstmalig um den Aspekt der Fernsteuerung und passen sich damit den neuen Gegebenheiten proaktiv an...

Die neuen Richtlinien VDS 3485 erweitern die Anforderungen an Sicherungselemente erstmalig um den Aspekt der Fernsteuerung und passen sich damit den neuen Gegebenheiten proaktiv an. Die Steuer- oder Zustandsinformation z.B. einer Tür kann über die Fernsteuerung auf vielfältige Weise – wissentlich oder unwissentlich – angegriffen werden. Eine europäische Norm, die den Schutzaspekt von ferngesteuerten Schlössern betrachtet, gibt es bislang jedoch nicht. Das VDS-Siegel bestätigt seit Jahrzehnten die ganzheitliche Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Produkten – der Teilaspekt der Fernsteuerung gehört mittlerweile einfach dazu. Der VDS habe diese Richtlinien deshalb in Abstimmung mit Versicherern und Verbänden entwickelt, so VDS-Sicherheitsexperte Sebastian Brose, Leiter des Produktmanagements im Geschäftsbereich Produkte und Unternehmen.

Unterschied beim Angriff: Nachweisbarkeit
Ein besonders im Versicherungsfall weitreichender Unterschied bei Angriffen auf Schlösser mit Fernsteuerung ist die Nachweisbarkeit. Während bei einem manuellen Angriff eindeutige Spuren hinterlassen werden, gelingt durch das Hacking der Fernsteuerung oftmals ein spurenloser Angriff. In vielen Fällen sei einfach nicht nachweisbar, ob, wer und wann sich jemand unautorisiert Zutritt verschafft hat, so Brose. Der VDS fordere in den Richtlinien deshalb z.B. einen revisions- und fälschungssicheren Ereignisspeicher, der weder geändert noch unauthentifiziert ausgelesen werden kann.

Keyless-Entry: Begrenzung der Reichweite
Auf dem Vormarsch sind außerdem Keyless-Entry-Systeme wie sie aus der Autoindustrie bekannt sind und dort immer häufiger standardisiert verbaut werden. Im Vergleich zu einer normalen Fernsteuerung wird die Entriegelung ohne eine aktive Handlung ausgelöst. Vor der Sicherungstechnik wird dieser Trend nicht Halt machen. Die Richtlinien definieren für diese Systeme deshalb zusätzliche und spezielle Anforderungen. Das Kapitel für Keyless-Entry schreibe z.B. eine Begrenzung der Reichweite oder eine automatische Deaktivierung der Fernbedienung bei Inaktivität vor. VDS habe damit erstmalig Anforderungen und zielgerechte Maßnahmen an den Schutz dieser Systeme formuliert, so Sebastian Brose.

Die Richtlinien VDS 3485 „Fernsteuerung von Sicherungseinrichtungen“ stehen auf vds-shop.de zum Download bereit.

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