Brandschutz

Hekatron erweitert Kapazitäten

10.08.2015 - Angesichts des großen Bedarfs an Rauchwarnmeldern ist es gut zu wissen, dass mit Hekatron ein deutscher Qualitätshersteller seine Kapazitäten so ausgebaut hat, dass er besonders ku...

Angesichts des großen Bedarfs an Rauchwarnmeldern ist es gut zu wissen, dass mit Hekatron ein deutscher Qualitätshersteller seine Kapazitäten so ausgebaut hat, dass er besonders kurzfristig liefern kann. Jedoch sollten Sicherheitsprofis, die ihre Bestände aufzufüllen haben, um ihre Kunden mit Meldern zu bedienen, rasch bestellen. Denn erfahrungsgemäß wird die Nachfrage nach Rauchwarnmeldern nach den Sommerferien noch einmal nach oben gehen.

Dass Rauchwarnmelder im Brandfall Menschenleben retten, ist sowohl unter Sicherheitsexperten als auch in der Bevölkerung weitgehend anerkannt. Weil aber diese Erkenntnis allein in der Vergangenheit nur die wenigsten Privatleute dazu veranlasst hat, die eigenen vier Wände mit Rauchwarnmeldern auszustatten, haben inzwischen 13 von 16 deutschen Bundesländern in ihrer jeweiligen Landesbauordnung eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen verankert. Seit einiger Zeit laufen die länderspezifischen Fristen aus, innerhalb derer Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden müssen. Dies führte zu einer stark ansteigenden Nachfrage – eine echte Herausforderung für die Hersteller.

Lieferzeiten minimiert
In dieser Situation gibt es eine gute Nachricht für Elektrofachbetriebe, Planer, den Handel, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und alle, die Rauchwarnmelder in hohen Stückzahlen benötigen: Hekatron hat seine Kapazitäten in der Rauchwarnmelderfertigung durch die Inbetriebnahme einer vierten Roboteranlage erhöht und ist damit in der Lage, eingehende Bestellungen auch kurzfristig zu bedienen.

Seit dem Frühjahr 2015 läuft die automatisierte Rauchwarnmelderproduktion parallel auf vier Roboteranlagen. Nummer Zwei und Drei dieser Produktionslinien waren erst im Vorjahr in Betrieb gegangen. Somit hat das Unternehmen seine Kapazitäten im Bereich der Rauchwarnmelder gegenüber dem Jahresanfang 2014 vervierfacht und stellt sich dem zwischenzeitlichen Nachfrageüberhang mit Macht entgegen.

Bestände rasch auffüllen
Wichtig: Die Nachfrage nach Rauchwarnmeldern wird so schnell nicht abreißen.
Im Gegenteil: Auch in diesem Jahr läuft am 31. Dezember wieder die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten in mehreren Ländern ab, genauer gesagt in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen.

Andreas Seltmann, Mitglied der Geschäftsleitung von Hekatron, erklärt: „Durch die Inbetriebnahme der neuen Roboteranlage können wir auch Bestellungen über größere Mengen bedienen. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass der größte Bedarf für die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien zu erwarten ist. Zum letzten Quartal 2015 lohnt es sich, sich mit Hekatron-Rauchwarnmeldern einzudecken.“

Wer Bestände aufzufüllen hat, um seine Kunden beliefern zu können, sollte also möglichst schnell bestellen.
Auf den Hersteller Hekatron als Lieferanten zu setzen, hat gute Gründe: Die Rauchwarnmelderfamilie Genius wird ausschließlich in Sulzburg bei Freiburg gefertigt. Die Produkte sind also zu 100 Prozent made in Germany und stehen damit für bewährte Qualität. Und auf die Qualität von Rauchwarnmeldern kommt es ganz entscheidend an, damit sie auch wirklich zu Lebensrettern werden können. Die Melder von Hekatron tragen das Qualitätskennzeichen „Q“. Dieses dokumentiert: Sie haben die weltweit härtesten Qualitätsprüfungen – vfdb-Richtlinie 14-01 – bestanden und stehen für maximale Alarmsicherheit im Brandfall.

Minimalausstattung ist nicht das Optimum
Während in Berlin, Brandenburg und Sachsen die Rauchwarnmelderpflicht noch immer auf sich warten lässt, heißt es in den Landesbauordnungen der anderen Bundesländer in der Regel sinngemäß: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Melder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Viele Sicherheitsexperten betrachten die Beschränkung auf Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit Rettungswegen allerdings als eine Minimallösung. Im Sinne eines optimalen Schutzes würden sie gerne außerdem Wohnzimmer, Arbeitszimmer sowie gegebenenfalls Dachboden und Keller durch Rauchwarnmelder überwacht sehen.

Abweichende Regelungen
Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg geht gegenüber den anderen Bundesländern einen ganzen Schritt weiter. Ihr zufolge sind „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die Fluchtwege dieser Aufenthaltsräume sind“, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Und das umfasst einiges mehr als nur Wohnimmobilien: Auch in Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafplätzen und Hotels beispielsweise finden sich Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Solche Gebäude betrifft die Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg also ebenfalls.

Das Saarland ist demgegenüber im Moment das einzige Bundesland, in dem die Rauchwarnmelderpflicht ausschließlich Neu- und Umbauten betrifft. Nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e. V. und seines Vorsitzenden Christian Rudolph rückt aber auch an der Saar eine Regelung zur Nachrüstung von Bestandsbauten in greifbare Nähe. Als 14. Land plant Sachsen die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht, die ab 2016 gelten soll, dann allerdings auch nur für Neu- und Umbauten. Demnach wären von dem geplanten Gesetz über 99 Prozent aller Wohngebäude in Sachsen – nämlich die Bestandsbauten – nicht betroffen, wie das Forum Brandrauchprävention ausdrücklich moniert.

Die Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland ist auf der Zielgeraden, gleichwohl wird ihre vollständige Umsetzung noch Zeit in Anspruch nehmen.
Brandschutzprofis kennen den anhaltend hohen Bedarf an Qualitätsmeldern und haben mit Hekatron einen Lieferpartner, der im Interesse seiner Kunden laufend seine Kapazitäten ausgebaut hat.

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