Kötter: Neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz

07.10.2020 -

Wie die Unternehmensgruppe Kötter mitteilt, stehe die Sicherheitswirtschaft mit ihren rund 267.000 Beschäftigten aktuell vor wich­tigen Umbrüchen: Seit dem 1. Juli gehört sie erstmals zum Zuständigkeits­bereich des Bundes­minis­teriums des Innern (BMI), gleichzeitig steht ein eigenes Sicherheitsdienstleistungs­gesetz (SDLG) vor der Tür. Von der damit angestrebten Steigerung der Zutrittsvoraus­set­zungen für künftige Sicherheitsunternehmer und -beschäf­tigte sowie der Qualitäts- und Ausbildungs­standards würden Branche, Staat, Bürger und Unternehmen glei­chermaßen profitieren. Diese zu erwartenden Positiveffekte mit Blick auf die innere Sicherheit verdeutlichten daher auch die Relevanz der von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen für eine zeitnahe Gesetzesrealisierung.

Die Ressortvereinbarung zwischen BMI und dem bisher zuständigen Bundeswirtschafts­minis­terium sei geschlossen, der grobe Zeitplan stehe, so Fritz Rudolf Körper, Mitglied des Kötter Sicherheitsbeirats und Staatssekretär a. D. Zudem seien die Personalmaßnah­men im BMI getroffen, um das Gesetzgebungsverfahren anzugehen. Beginnend mit kurzfristig geplanten Workshops zu zentralen Inhalten unter Einbindung u. a. von Unternehmens- und Verbandsvertretern bis zum Ziel der Realisierung noch in dieser Legislaturperiode.

Diese wichtigen Weichenstellungen begrüßt auch Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der Kötter Security Gruppe, und unterstreicht gleichzeitig den hohen Stellenwert der zügigen Gesetzes­umset­zung. Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz solle gewährleisten, dass die recht­lichen Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft künftig endlich Schritt halten mit ihrer tatsächlichen Leistungs­fähigkeit und Bedeutung, so Friedrich P. Kötter. Dabei laufe für das Gesetzesvorhaben angesichts der in einem Jahr anstehenden Bundestagswahl allerdings bereits der Countdown. Mit Blick auf die Reali­sie­rung müssten dabei folgende Themen im Fokus stehen: deut­liche Verschärfung der Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifizierung von Unternehmern und Beschäftigten; Intensivierung und Harmonisierung der Sicherheitsüberprüfungen; Steigerung der Qua­litäts­gewichtung bei öffentlichen Ausschreibungen; Ausweitung des Anwendungsbereiches auch auf Inhouse-Tätigkeiten.

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