Covid-19 Lockerungen: Mehr Sicherheitspersonal notwendig

20.04.2020 -

Ab dem heutigen Montag, 20.04. gelten die kürzlich von der Bundesregierung verkündeten Lockerungen der Einschränkungen zum Schutz vor Covid-19. Diese Entscheidung erfordere eine zügige Aufstockung des Personals in und vor vielen Geschäften, so der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. 

„Die Wiedereröffnung einer großen Anzahl von Ladengeschäften ist mit Auflagen verbunden. Die Wenigsten der Unternehmen werden deren Einhaltung selbst kontrollieren und umsetzen können – hier kommen dann Ordnungs- und vor allem Sicherheitsmitarbeiter zum Einsatz“, so BDSW Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok. Es sei nun wichtiger denn je, dass für diese Tätigkeiten qualifiziertes Personal zum Einsatz komme.

Bei der Auswahl der Dienstleister, die die Zutrittsbeschränkungen, die Kontrolle der Hygienemaßnahmen in den Läden und auch die Kundenorganisation davor durchführen, sei es wichtig, zwischen Ordnungs- und Sicherheitstätigkeiten zu unterscheiden. „Für die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ist es unerlässlich, dass die Geschäfte ausschließlich Personal einsetzen, das die gesetzlichen Voraussetzungen des Gewerberechts erfüllt und für diese Aufgaben ausreichend qualifiziert sind. Nur dann können die Maßnahmen effektiv, sicher und rechtskonform umgesetzt werden."

Für problematisch hält Olschok allerdings die weiterhin ausgesetzten IHK Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen für Sicherheitspersonal. „Leider können unsere Unternehmen deshalb derzeit kein neues Personal für Sicherheitstätigkeiten einsetzen und müssen somit bei der Besetzung der sicherheitsrelevanten Positionen ausschließlich mit vorhandenem Personal aus freigewordenen Aufträgen arbeiten“, schildert Olschok die Situation der Branche. Er hoffe, dass sich durch die kurzfristige Wiedereröffnung der Geschäfte keine Gelegenheit für schwarze Schafe bietet, die Dienstleistung untertariflich und mit nicht qualifiziertem Personal anzubieten.

„Hier liegt es natürlich in der Hand der Auftraggeber, darauf zu achten, wen sie mit der Wahrung der Sicherheit und Ordnung in und vor den Geschäften betrauen“, so Olschok abschließend.

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