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BDSW unterstützt „Pakt für kommunale Ordnungsdienste“

21.10.2020 -

Private Sicherheitsdienste seien bereit und in der Lage, die kommunalen Ordnungsdienste bei ihren Aktivitäten zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf Initiative der kommunalen Spitzenverbände/des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) für einen „Pakt für die kommunalen Ordnungsdienste“ wirksam zu unterstützen, so Gregor Lehnert, Präsident des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW). Wichtig sei die Schaffung einer klaren rechtlichen Grundlage durch Bund und Länder für eine Beleihung durch die Kommunen. Nur dann könnten die Kommunen qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter rechtssicher für Kontrollen einsetzen, die auch Bußgelder verhängen, so Lehnert. Besonders wichtig seien dem Verband aber auch einheitliche Qualitätsstandards für die einzusetzenden Sicherheitsmitarbeiter.

Zur Eindämmung der stark ansteigenden Infektionszahlen sei es erforderlich, dass in den Städten und Kommunen alle Mittel ergriffen werden, um den rapiden Anstieg zu stoppen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin darauf hin, dass die kommunalen Ordnungsdienste an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit arbeiten würden. Mit jeder neuen Corona-Verordnung würden neue Vorgaben und Kontrollaufgaben geschaffen. Die Ordnungsämter müssten deshalb kurzfristig personell in die Lage versetzt werden, diese Aufgaben zu erledigen. Im Wege der Beleihung müssten deshalb nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände zertifizierte private Sicherheitsdienste eingesetzt werden.

Diese Überlegungen decken sich, so Gregor Lehnert, mit den Eckpunkten des Verbands für ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Darin fordert der BDSW auch die Schaffung von Minimalbefugnissen für Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste im Wege des Rechtsinstituts der Beleihung. Immer mehr Kommunen setzten private Sicherheitsdienste für Ordnungsaufgaben ein. Bei Streitigkeiten müsste jedoch die bereits stark geforderte Polizei gerufen werden, um die Personalien aufzunehmen und Platzverweise zu erteilen. Das Bundesinnenministerium habe zwar im Juli die Zuständigkeit für die Sicherheitsbranche übernommen. Die Arbeiten an einem nach dem Koalitionsvertrag zu schaffenden Sicherheitsdienstleistungsgesetz seien aber leider noch nicht aufgenommen worden, so Lehnert.

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