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IT-Sicherheitsgesetz 2.0 - Statement von BSI-Präsident Arne Schönbohm

16.12.2020 - Statement von Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zum Beschluss des Entwurfs für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 durch das Bundeskabinett.

Von Arne Schönbohm.

Mit dem Kabinettbeschluss zum Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 wurde heute ein Meilenstein auf dem Weg zu einer sicheren Digitalisierung in Deutschland erreicht. Dieser Gesetzentwurf ist für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik von außerordentlicher Bedeutung und ein starker Beweis für das Vertrauen in das BSI. Dafür möchte ich an dieser Stelle Dank sagen.

Als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestalten wir die sichere Digitalisierung in Deutschland. Für uns gehören Informationssicherheit und Digitalisierung wie zwei Seiten einer Medaille untrennbar zusammen. Ohne Sicherheit hat Digitalisierung keinen nachhaltigen Nutzen für unsere Gesellschaft.

Mit dem IT SiG 2.0 wird der digitale Verbraucherschutz im BSI verankert. Es war stets unstrittig, dass die hohe technische Fachkompetenz des BSI mit neuen verbraucherpolitischen Kompetenzen verbunden werden soll, um den Bürgerinnen und Bürgern im digitalen Alltag informierend, beratend und unterstützend zur Seite stehen zu können. Stets vorausgesetzt, dass der Deutsche Bundestag das Gesetz beschließt, können wir den digitalen Verbraucherschutz am neuen BSI-Standort Freital ausbauen, die Marktbeobachtung für IT-Produkte etablieren, unser Service-Center-Angebot für die Bürgeranfragen erweitern und das IT-Sicherheitskennzeichen auf den Markt bringen.

Das IT-Sicherheitskennzeichen soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, schnell und auf einen Blick alle wichtigen Informationen über die IT-Sicherheitseigenschaften von Produkten wie Routern oder IoT-Devices zu erhalten. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern hier so praxisorientiert und hilfreich wie möglich zur Seite zu stehen. Dabei bauen wir auf unsere bereits etablierten Produkte wie etwa die Webseite www.bsi-fuer-buerger.de sowie unsere zahlreichen Erklärformate, die in den Sozialen Medien auf YouTube, Facebook, Twitter und Podcast-Streaming-Diensten zu finden sind.

Weitere Befugnisse ergeben sich durch den Entwurf des IT SiG 2.0 zudem gegenüber dem Bereich der Bundesverwaltung. Hier werden die Kontroll- und Prüfbefugnisse zum Schutz der Regierungsnetze ausgebaut. Bei wesentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes soll das BSI frühzeitig beteiligt werden. Erst vergangene Woche wurde der IT-Sicherheitsbeauftragte IT-Konsolidierung Bund durch das BSI bestellt.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen sollen durch das geplante Gesetz verpflichtet werden, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Meldepflichten sollen künftig auch für Unternehmen gelten, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, wie Unternehmen der Rüstungsindustrie und Verschlusssachen-IT, Unternehmen, die wegen ihrer hohen Wertschöpfung eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung haben sowie Unternehmen, die der Regulierung durch die Störfallverordnung unterfallen. Insbesondere im Bereich dieser für Deutschland zentralen Unternehmen wird somit dem sprunghaften Anstieg der Digitalisierung durch Corona sowie den damit entstehenden Gefahren langfristig Rechnung getragen.

 

 

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