Security

Securiton - Gesundheit digital

Das Krankenhauszukunftsgesetz dient auch der Förderung von Sicherheitssystemen in Einrichtungen des Gesundheitswesens

21.04.2021 - Wenn Intensivbetten in Kliniken knapp werden, füllen sich die ohnehin schon ausgelasteten Notaufnahmen.

Nerven von Mitarbeitern und Patienten liegen blank, der Ton wird rauer. Wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind, hat die Pandemie gezeigt. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) will Gesundheitsminister Jens Spahn jetzt Einrichtungen des Gesundheitswesens den Weg in die digitale Zukunft ebnen. Sicherheitssysteme wie Rufan­lagen, Videoüberwachung, mobile Notruf-Einrichtungen und deren Pflege über die Cloud erhalten die Betriebssicherheit – und werden 2021 staatlich gefördert. Als Anwendungs­spezialist bringt Securiton Deutschland Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit innovativen Kommunikations- und Sicherheits­lösungen voran und steht ihnen beratend zur Seite.

Für den reibungslosen Ablauf und die Sicherheit der Menschen sind Kommunikationssysteme in Gesundheitseinrichtungen unabdingbar: Rufanlagen ermöglichen die geschützte Patientenpflege, weitere Sicherheitsanlagen gewährleisten Betriebssicherheit. Mit Fördermitteln können in diesem Jahr bestehende Ruf- und Sicherheitsanlagen modernisiert oder ausgebaut und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.

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Was wird gefördert?
Unterstützt werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infra­struktur sowie der IT- und Cybersicherheit von Kliniken. Der Hersteller hilft Einrichtungen beim Ausbau und der Modernisierung von Rufanlagen, mobilen Notruf-Einrichtungen, digitaler Infrastruktur, Verfügbarkeit der Sicherheitssysteme­ sowie beim Fernzugriff und der Erhöhung des Sicherheitsniveaus. Außerdem wird Unterstützung in Quarantänebereichen geboten.

Es gelten festgelegte Fristen: Endtermin für die Antragsstellung beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) ist der 31. Dezember 2021. Mindestens 15 Prozent der Fördersummen müssen für Informationssicherheit eingesetzt werden. Seit Anfang Februar gewährt die KfW-Bankengruppe zinsgünstige Förderkredite.

Für jeden Fall die richtige Lösung
Die Rufanlage „Visocall IP“ von Securiton entspricht der Norm DIN VDE 0834 und ist IP-basiert, sicher, schnell und ohne aufwendige Zusatzverkabelung. Sie umfasst Dienste am Patientenbett wie Schwesternruf, Telefon, Radio, TV, Internet, Chipkartenabrechnung, Licht und Jalousie. Die Trennung von Pflegetätigkeiten und Servicerufen entlastet qualifiziertes Personal. Als integrative Kommunikationslösung bildet sie nicht nur Services für Patienten einfach und übersichtlich ab, sondern auch Informationen für Ärzte, Pflegepersonal und Verwaltung. Für den Personenschutz lassen sich die Ruf- und Notrufsender der Systemlösung „SecuriMove“ unkompliziert in bestehende Anlagen einbinden.

In Kombination mit dem Videosicherheitssystem „IPS VideoManager“ werden Gefahren frühzeitig erkannt, automatisiert gemeldet und Vorfälle dokumentiert. Die Basis dazu ist die digitale Infrastruktur. Das eigene Netzwerk erfüllt die Anforderungen nach ISO/IEC 27001. Redundant aufgebaute Server und Switche erhöhen zudem die Systemverfügbarkeit. Die gesicherte „SecuriCloud“­ erlaubt schnelle Reaktionszeiten und mehr Effektivität per Fernzugriff. Auch bei temporären Erweiterungen oder neuen Isolationszonen punktet die Flexibilität aller Systeme.

Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern

Der Bund stellt seit 1. Januar 3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.  

Modernisierung von Krankenhäusern

  • Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Dem KHZF werden durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
  • Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
  • Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.
  • Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.
  • Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur

  • Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.

www.bundesgesundheitsministerium.de

 

 

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