BVSW: Forderungen an das Sicherheitsdienstleistungsgesetz

22.07.2020 -

Der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft gab bekannt, er halte den Zuständigkeitswechsel für das Sicherheitsgewerbe vom Wirtschafts- auf das Innenministerium für den richtigen Schritt. Damir sind staatliche Sicherheitsbehörden und die private Sicherheit nun im gleichen Bundesministerium verortet und werden von dort zentral gesteuert. In einem Acht-Punkte-Plan haben die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft nun ihre wichtigsten Forderungen formuliert, wie sich mit dem neuen Gesetz sowohl rechtliche als auch qualitative Standards in der Branche verbessern lassen.

„Private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen leisten heute schon einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland und damit ist der Wechsel vom Wirtschafts- ins Innenministerium ein richtiger und konsequenter Schritt“, so Alexander Borgschulze, Vorstandsvorsitzender des BVSW. „Das neu zu schaffende Sicherheitsdienstleistungsgesetz gilt es jetzt so auszugestalten, dass das Vertrauen in die neue Struktur und vor allem in die Branche selbst verbessert wird.“

Alle Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft beteiligten sich an der Ausarbeitung des Positionspapiers, insbesondere der BVSW. Die Landesverbände der einzelnen Bundesländer vertreten Mitgliedsunternehmen verschiedener Branchen der Sicherheit und kennen damit die unterschiedlichen Anforderungen beider Seiten. Alle Landesverbände sind in dem Dachverband Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft organisiert. Ausschließlich die Sicherheitsdienstleister vertritt hingegen der Bundesverband für Sicherheitswirtschaft.

Der Vorschlag des BDSW zum neuen Sicherheitsdienstleistungsgesetzt bedarf laut Borgschulze noch einiger Ergänzungen: „Die Forderungen des BDSW sind zu kurz gedacht. Ziel des Ressortwechsels der privaten Sicherheit zum Innenministerium ist die Verbesserung der inneren Sicherheit in Deutschland. Das geht nur über die Einführung hoher Qualitätsstandards, die staatliche Stellen regelmäßig überwachen.“

Der BVSW empfindet das bisherige geltende Gewerberecht als nicht mehr ausreichend, etwa im Hinblick auf Zulassungskriterien, Ausbildungsinhalte und Überwachung der Qualitätsstandards. „Da wir die Branche von allen Seiten kennen, ist es uns gelungen, die relevanten Forderungen ganzheitlich zu betrachten und entsprechend zusammenzufassen“, so Borgschulze.

Mit dem Positionspapier zum Sicherheitsdienstleistungsgesetz zeigen die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft, welche Punkte aus ihrer Sicht dafür unbedingt zu beachten sind:

Zulassungskriterien
Zulassungskriterien und Aufsicht sollen nur von staatlicher Stelle erfolgen. Alle Mitarbeiter in der Sicherheitswirtschaft in Deutschland werden in einem zentralen Bewacherregister registriert.

Überprüfung der Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit sei eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Sicherheitsbereich. Auch hier sollen staatliche Stellen bundesweit einheitlich festlegen, welche Kriterien für eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung erfüllt sein müssen. Der BVSW fordert zudem eine regelmäßige Wiederholung der Zuverlässigkeitsprüfung.

Ausschreibungen
Öffentliche Auftraggeber sollen bei Sicherheitsdienstleistungen nicht ausschließlich das günstigste Angebot berücksichtigen, sondern auf das Bestbieterprinzip zurückgreifen. Unseriösen Anbietern von Sicherheitsdienstleistungen könne so Einhalt geboten und gleichzeitig die Qualität erhöht werden.

Unabhängige Prüfungen
Die Abnahme der Prüfungen zu Sicherheitsberufen soll nach wie vor nur durch staatliche Stellen oder staatlich beliehene Stellen erfolgen, um auch in diesem Bereich die Neutralität und Qualität zu sichern. Wer sich mit einem Bewachungsunternehmen selbständig machen möchte, soll künftig erweiterte Führungsqualifikationen und einschlägige Berufserfahrung nachweisen müssen. Die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft fordern zudem Zusatzqualifikationen in Betriebswirtschaftslehre, Recht und Personalwesen, die in einer eigenen Prüfung für Gewerbetreibende abgenommen werden sollen.

KRITIS-Bereich
Mitarbeiter, die im Bereich der kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, sollen weiterführende Qualifikationsmaßnahmen durchlaufen.

Schutz der Auszubildenden
In der Ausbildung befindliche Mitarbeiter dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers eingesetzt werden. Der BVSW plädiert für eine engmaschige Kontrolle der Ausbildungsbetriebe durch die IHKs, damit arbeitsrechtliche und tarifliche Bestimmungen eingehalten werden. Außerdem fordert der Verband zum Schutz der Auszubildenden die Schaffung einer Ombudsstelle, um unklare Fälle zu regeln.

Kein hoheitlichen Befugnisse
Die Befugnisse von privaten Sicherheitsdiensten müssen sich klar von denen der Polizei unterscheiden. Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste sollen deshalb keine Hoheitsrechte erhalten, als Grundlage der Eingriffsrechte gilt weiterhin das Prinzip der Jedermannsrechte. Darüber hinaus muss deutlich geregelt werden, welche Einsatzmittel zur Eigensicherung in bestimmten Gefahrensituationen zulässig sind, um eine klare Rechtssituation zu schaffen. Für bereits bestehende Tätigkeiten, wie etwa die kommunale Verkehrsüberwachung, sollen mögliche Beleihungen geprüft werden.

Die erste Forderung des Positionspapiers betraf den Übergang der Zuständigkeit auf das Innenministerium und ist nun bereits erfüllt. Das gesamte Positionspapier steht auf der Seite des BVSW zum Download bereit.

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