Brandschutz

BVBF: Rauchwarnmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben

Wie der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (BVBF) mitteilt, müssen spätestens bis Silvester in allen Häusern und Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Hierfür verantwortlich sind die Eigentümer. Ist eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, sollte sich der Mieter jetzt an seinen Vermieter wenden. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie, muss er Raumwarnmelder anbringen. Die Pflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie Flure, die als Rettungsweg dienen. Auf jeden Fall gehören die Geräte in Schlaf- und Kinderzimmer sowie explizit auch in Wohnzimmer. Küchen sind von der Regel ausgenommen, außer sie sind Durchgangsraum oder Teil eines offenen Wohnbereichs.

Die Landesbauordnungen legen dabei fest, dass die Rauchwarnmelder so eingebaut oder angebracht und betrieben werden müssen, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Anders ausgedrückt: Der Eigentümer ist für die fachgerechte Installation, der Mieter in der Regel für die Wartung zuständig. In Neubauten sowie bei Grundsanierungen und Umbauten mussten bereits seit Mitte 2016 in Brandenburg und seit Anfang 2017 in Berlin Rauchwarnmelder eingebaut werden, während für Bestandsbauten eine Übergangsfrist gilt, die am 31. Dezember 2020 endet.

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